Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Ferienwohnungen der Fischerei Müritz-Plau GmbH

1. Leistung:
Maßgeblich für den Empfang der vertraglichen Leistung sind die Leistungsbeschreibung sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung. Mündliche bzw. telefonische Nebenabreden, die die schriftlich vereinbarten Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch den Leistungsträger. Die angegebenen Preise sind Endpreise (inkl. der gesetzl. MwSt.) laut den aktuellen Preislisten. Kurtaxe – Angaben sind im Preis nicht enthalten und werden entsprechend der aktuellen Satzungen erhoben. Die Preise gelten, wenn nicht anders angegeben, jeweils pro Ferienwohnung, bei Booten pro Tag.

2. Anmeldungen/Zahlung:
Die Reiseanmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages mit dem Leistungsträger. Mit Abschluss des Mietvertrages kommt zwischen dem Gast und der Fischerei Müritz-Plau GmbH ein bindender Reisevertrag zustande. Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung wird die auf dieser ausgewiesene Anzahlung fällig. Diese beträgt 20 % vom Gesamtreisepreis. Die Bezahlung des restlichen Mietpreises erfolgt 4 Wochen vor Antritt der Reise. In Ausnahmefällen erfolgt die Zahlung des Mietpreises vor Ort bei Reiseantritt.

3. Rücktritt/Umbuchung:
Der Gast kann jederzeit durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist auch bei telefonischer Buchung der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter. Der Leistungsträger ist für diesen fall berechtigt, Rücktrittspauschalen nach folgender Staffelung zu erheben.
- Rücktritt bis zum 45. Tag vor dem Reisebeginn 20%
- Rücktritt zwischen dem 44. Tag und 35. Tag vor Reisebeginn 50%
- Rücktritt ab dem 34. Tag vor Reisebeginn 80 %
- Nichtantritt der Reise 100%
Die Höhe der Rücktrittspauschalen richtet sich dabei nach dem vereinbarten Reisepreis Der Kunde hat die Möglichkeit der Nachweisführung, dass ein Schaden entweder gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Die Fischerei Müritz-Plau GmbH empfiehlt den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Umbuchungen auf eine andere Leistung oder einen anderen Reisetermin können grundsätzlich nur nach Rücktritt als Neuanmeldung erfolgen.

4. An- und Abreise:
Die Anreise erfolgt zwischen 14 und 16 Uhr sowie nach Absprache. Die Abreise hat bis 10 Uhr zu erfolgen. Bitte rufen Sie einige Tage vor der Anreise auf dem jeweiligen Fischerhof zwecks genauer Anreisezeit und Schlüsselübergabe an.

5. Umgang mit der Mietsache:
Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung nebst Inventar und evtl. Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, den während des Aufenthalts durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen. Schäden im und am Ferienobjekt (nebst Zubehör/Booten usw.) müssen der Fischerei Müritz- Plau GmbH unverzüglich gemeldet werden. Der Mieter, seine Begleiter und die von allen mitgeführten Sachen sind während des Aufenthaltes im Objekt nicht durch die Fischerei Müritz-Plau GmbH versichert. Haustiere sind auf den Fischereihöfen und in den Ferienwohnungen nicht erlaubt. Das Rauchen ist in den Ferienwohnungen untersagt.

6. Gewährleistung:
Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so kann der Gast innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Der Leistungserbringer ist berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Er kann jedoch die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Für den Fall, dass Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und eine Anzeige dieses Mangels unverzüglich durch den Gast vor Ort erfolgt ist, kann eine Minderung des Reisepreises geltend gemacht werden.

7. Verjährung:
Sämtliche in Betracht kommende vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der reise müssen vom Gast innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende schriftlich beim Vertragspartner geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn der Gast ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert gewesen ist.

8. Salvatorische Klausel:
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

9. Gerichtsstand:
Für alle Streitfälle, die sich aus diesem Vertrag ergeben, ist das Amtsgericht Waren (Müritz) zuständig.