Angelregeln der
Fischerei Müritz-Plau GmbH Waren:

Der Inhaber der Erlaubnis hat sich zu den bestehenden fischereirechtlichen Bestimmungen (Landesfischereigesetz M-V, Bundestierschutzgesetz,u.a.), sowie deren Änderungen zu informieren und ist verpflichtet diese einzuhalten.

Die Angelkarte ist nur mit Fischereischein gültig. Sie ist beim Angeln stets im Original mitzuführen. Kopien gelten als Fälschung.

Jahreskarten gelten für das Kalenderjahr im angegebenen Bereich, frühestens ab dem Datum des Kaufes (auf der Angelkarte vermerkt).

Nachtangeln ist für den Inhaber der Angelkarte erlaubt.

Der Inhaber hat sich vor Beginn des Angelns über örtliche Grenzen des Geltungsbereichs oder mögliche Änderungen zu informieren.

Das Angeln ist mit maximal drei Handangeln (davon maximal eine Angel mit totem Köderfisch bzw. mit Fischfetzen) gleichzeitig erlaubt. Verwendete künstliche Köder oder Köderfischsysteme dürfen mit maximal 3 Einfach-, Doppel-oder Drillingshaken bestückt sein. Paternoster oder Hegenen mit künstlichen Ködern dürfen mit maximal 3 Einfachhaken versehen sein und dürfen keine Beschwerung mit zusätzlicher Anbissstelle aufweisen.

Beim Angeln vom Boot ist dieses fest zu verankern (Ausnahme mit Sonderberechtigung „Schleppangeln“). Schleppangeln ist nur erlaubt beim gleichzeitigen Besitz der Sonderberech¬tigung „Schleppangeln“ und einer gültigen Angelkarte für die jeweiligen Gewässer. Beim Schleppangeln sind maximal zwei Handangeln mit jeweils einer Anbissstelle erlaubt.

Die Angelkarte ist nicht übertragbar, es ist ebenfalls nicht gestattet, andere Personen, die 10 Jahre oder älter sind, mitangeln zu lassen. Angelruten dürfen im Abstand von höchstens 10 Meter ausgelegt werden, eine ständige wirksame Beaufsichtigung und Bedienung durch den Angler muss gewährleistet sein.

Die Tätigkeit des Berufsfischers darf in keiner Weise behindert werden. Von Fischereigeräten ist ein Abstand von 100 Meter einzuhalten.

Am Gewässer ist auf Sauberkeit zu achten. Das Verschmutzen der Gewässer und deren Ufer, insbesondere durch Müll (Plastikverpackungen, Flaschen, Papier, Angelschnurreste usw.), ist strengstens untersagt.

Wer von einem verschmutzten Angelplatz aus angelt, kann wie der Verursacher zur Rechenschaft gezogen werden.

Verboten ist die Verwendung lebender Köderfische sowie aller Geräte mit feststehendem Mehrfachhaken.

Es ist verboten, untermaßige oder in der Schonzeit gefangene Fische zu hältern oder mitzunehmen. Als Mindestmaße und Schonzeiten gelten die gesetzlichen oder auf dem Erlaubnisschein vermerkten Angaben.

Als Köderfische dürfen nur Fische, die aus dem Gewässer stammen, verwendet werden.

Untermaßige oder in der Schonzeit gefangene Fische sind nach schonendem Lösen des Hakens sofort in das Gewässer zurückzusetzen. Dies gilt auch für nicht mehr lebensfähige Fische, die waidgerecht zu töten sind und dann in das Gewässer verbracht werden müssen. Die Benutzung geeigneter Hilfsmittel zum Landen (z.B. Kescher) und Hakenlösen (z.B. Hakenlöser, Zange) ist vorgeschrieben.

Pro Fangtag dürfen nicht mehr als 20 Stück Barsche und nicht mehr als 2 Fische der Arten Hecht, Zander, Aal oder Karpfen gefangen, mitgenommen bzw. gehältert werden (Beispiel: 1 Hecht + 1 Zander = 2 Fische der genannten Arten).

Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen können den Entzug der Angelkarte ohne Erstattung des Kaufpreises nach sich ziehen. Darüber hinaus können weitere Ordnungsmaßnahmen eingeleitet werden. Zusätzlich kann ein unbefristetes Angelverbot für die Gewässer der Fischerei Müritz-Plau GmbH erteilt werden. Der Inhaber der Angelkarte erklärt sich mit dem Kauf bereit, im Falle des Verstoßes gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 Euro an die Fischerei Müritz-Plau GmbH zu zahlen

Die Nichtinanspruchnahme der Angelkarte berechtigt nicht zur Rückforderung des Kaufpreises.

Der Inhaber der Angelkarte haftet uneingeschränkt und in vollem Umfange für Schäden, die er am und auf dem Gewässer verursacht.

Mindestmaße:

 Aal  55 cm  Schleie  25 cm Karpfen*  
 Zander  55 cm  Barsch  20 cm  Aland  25 cm
 Hecht  60 cm  Quappe  30 cm  Wels  70 cm
 Rapfen  35 cm  Kl. Maräne  12 cm  Gr. Maräne  30 cm

*Für Karpfen gilt ein Entnahmefenster von 40 cm (Mindestmaß) bis 65 cm (Höchstmaß zur Laichfischschonung).


Schonzeiten:

Gr. Maräne 1. Oktober - 31. Dezember
Quappe 1. Januar - 15. Februar
Wels 1. Mai - 30. Juni
Zander 1. April - 15. Juni
Hecht keine Schonzeit
Aal 1. Dezember - 28. Februar

Schonbezirke:

In folgenden Gebieten ist das Angeln ganzjährig bzw. in bestimmten Zeiträumen nicht gestattet:

Straßenbrücke Vipperow: Von der Straßenbrücke Vipperow ist ein Abstand von 100 Meter (beidseitig im Verlauf der Wasserstraße) beim Angeln einzuhalten

Von der Drehbrücke in Malchow ist ein Abstand von 100 Meter (beidseitig im Verlauf der Wasserstraße!) beim Angeln einzuhalten.

In der Wünnow bei Röbel ist in der Zeit vom 15. März bis einschließlich 15. Juni jegliches Angeln verboten. Beginn des Schonbezirkes ist der Bootschuppen mit der Nummer 4745.

Im Stadthafen Röbel ist das Angeln im Bereich der Anleger der Schifffahrt (zu beiden Seiten 100 m) vom 15. März bis einschließlich 15. Juni verboten.


Zusätzliche Regeln für das Angeln an den Spezialgewässern:

Angelberechtigung Raubfisch: 1 Posenrute (erlaubte Köder: Wurm, Made), 1 Raubfischangel, kein Angeln von den Uferangelstellen, Steg- und Bootsangeln gestattet, Abstand von den Uferangelplätzen: 200 m

Angelberechtigung Karpfen (Jahreskarte): Karpfenangeln mit Pose (erlaubte Köder: Mais, Kartoffeln) und Raubfischangeln vom Boot und Steg gestattet, kein Angeln von den Uferangelplätzen, Abstand von den Uferangelplätzen: 200m

Karpfenangelkarten (Tages- oder Wochenkarten): Angeln auf Karpfen von den ausgewiesenen Uferangelplätzen und Angeln auf Raubfische. Maximale Schnurlänge 200 m.

 

Fischerei Müritz-Plau GmbH

Eldenholz 42
17192 Waren (Müritz)

Telefon:03991 / 15340
Telefax:03991 / 153417
E-mail:kontakt@mueritzfischer.de
Website:www.mueritzfischer.de
Geschäftsführer:Jens-Peter Schaffran
Registergericht:Amtsgericht Neubrandenburg
Registernummer:HRB 1078
UID-Nummer:DE 13 73 33 409

 

Nach §28 Abs.4 des Bundesdatenschutz-
gesetzes wiederspricht die Fischerei Müritz-Plau GmbH der Nutzung der Daten für Zwecke der Werbung oder Markt- und Meinungsforschung.

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