Kombinationsangebot

Bei gleichzeitiger Buchung einer Ferienwohnung und der verbindlichen Vorbestellung eines Angelbootes kostet das Boot pro Tag nur 30,00€ (mit Benzinmotor) bzw. 45,00 € (mit Elektromotor); pro Woche 150,00 € (mit Benzinmotor) bzw. 225,00 € (mit Elektromotor). Der Kraftstoff für die Boote mit Benzinmotor wird nach Verbrauch und den aktuellen Tagespreisen berechnet, bei den Booten mit Elektromotor fallen keine weiteren Kosten an.

Preise 2012

Ferienwohnung Bezeichnung Preis Preis (Juli und August)
 Vipperow Müritz & Müritzarm
50 m2
für 4 Personen
70,00 €* 80,00 €*
 Malchow Hecht & Barsch
70 m2
für 4 Personen
70,00 €* 80,00 €*
 Eldenburg 1,2,3,4,5,6,7
55 m2
für 4 Personen +1
70,00 €* 80,00 €*
Seminarraum für ca. 25 Personen auf Anfrage

*Wichtige Informationen zur Buchung:

  • Der Preis gilt ab 3 Übernachtungen, sonst 85,00 € je Nacht.
  • Die Preise sind pro Ferienwohnung pro Übernachtung für max. 2 Personen gültig. Für jede andere Person werden 5,00 € pro Übernachtung berechnet.
  • Nach Erhalt der Rechnung ist innerhalb von 5 Tagen eine Anzahlung von 20% des Rechnungsbetrages zu leisten. Die Restzahlung erfolgt 4 Wochen vor Urlaubsantritt. Des weiteren gelten die Allgemeinen Bedingungen. In den Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7% bzw. 19% enthalten.

Im Preis enthalten:

  • Erstaustattung Bettwäsche
  • Internetanschluß (nur in Eldenburg)
  • Benutzung des Grill- und Parkplatzes

Zusatzkosten:

  • Strom nach Verbrauch = 0,30 € / KWh
  • Endreinigung: 40,00 € (Endreinigungspreis bei Reinigung durch Vermieter)
  • Ausleih von Handtüchern auf Anfrage
  • zusätzl. Angelboot (mit Benzinmotor): 55,00 € / Tag *, 275 € / Woche (siehe Kombinationsangebot)
  • zusätzl. Angelboot (mit Elektromotor): 80,00 € / Tag *, 400 € / Woche* (siehe Kombinationsangebot)

Kurtaxe je Person/Tag für Malchow und Eldenburg (wird am Anreisetag extra berechnet)**:

  01.05. - 30.09. 01.01. - 30.04.
01.10. - 31.12.
Jugendliche u. 16 J.
Malchow 1,00 € 0,50 € -
Eldenburg 1,50 € 0,50 € 0,75 €

**Jede fünfte und weitere Person einer Familie ist von der Kurabgabe befreit.